Die Geschichte des Maibaums
Der Ursprung
Die Ursprünge des Maibaumbrauchtums sind immer noch ungeklärt bzw. umstritten. Häufig genannt werden germanische Riten. Die Germanen verehrten Waldgottheiten, denen sie in verschiedenen Baumriten huldigten. Sogar Menhire, Obelisken bis hin zum schamanischen Symbolen im eurasischen und amerikanischen Raum werden als Kultpfähle im Zusammenhang mit Maibäumen betrachtet. Eine durchgängige Tradition zu den heutigen Maibäumen lässt sich jedoch nicht herstellen, wird von einigen Volkskundlern sogar bestritten.
In diesem Zusammenhang sollten jedoch Einflüsse der Christianisierung betrachtet werden, die heidnische Sitten unterdrückte und oftmals sogar bestrafte, dem schloss sich mancherorts auch die weltliche Obrigkeit an. Hierauf könnte auch eine wahrscheinliche weitere Unterbrechung der wieder eingeführten Tradition im frühen Mittelalter zurückzuführen sein. Eine untergegangene Maibaumtradition in Rom dokumentiert ein Gemälde von Agostino Buonamici, gen. il Tassi, (1580–1644) aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Es zeigt einen stattlichen Maibaum auf dem Kapitolsplatz, an dessen blankem Stamm junge Männer hochklettern.
Laut einem Bericht aus der Eifel trat an manchen Orten im 13. Jahrhundert an Stelle des Maibaums ein „christlicher“ Pfingstbaum. Auch in Thüringen, Niedersachsen und angrenzenden Regionen wird an vielen Orten ein „Maien“ an Pfingsten gesetzt.
Erst im Jahr 1224 wird in Aachen lt. einem Bericht des Caesarius von Heisterbach erstmals wieder ein Maibaumaufstellen dokumentiert. Dem folgt ein Bericht über eine seit 1520 in Franken und Schwaben gepflegte Sitte des Maibaumaufstellens auf dem Dorfplatz. Aus dem Jahr 1531 stammt eine Rechnung für einen Maibaum in Bayern, 1550 folgt die erste Abbildung eines Maibaumes.
In Österreich wird er 1230 erstmals für Wien am Bebenbergerhof erwähnt im 17. Jahrhundert jedoch zeitweise verboten. In Altbayern gibt es verschiedene Erwähnungen des Begriffs Maibaum zwischen 1480 und 1611, in keinem davon handelt es sich aber um einen Gemeinschaftsbrauch, vielmehr werden in dieser Zeit Maibäume individuell errichtet. Andererseits zeigt die Abbildung Starnbergs von Hans Donauer im Münchner Antiquarium aus dem Jahr 1585 deutlich einen Maibaum in heutigen Sinn aus einem schlanken geschälten Stamm mit Querbalken auf denen Figurengruppen, Wappen oder Handwerkszeichen befestigt sind. 1657 wurde der Maienbrauch erstmals verboten, die Polizeiordnung der Oberpfalz untersagte ihn als ein „unflätig, unchristlich Ding“, auch der Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis untersagt ihn als zu „nichts als bloßer Bürger- und Bauernlust“ dienenden Brauch. Offiziell zugelassen wurde er erst wieder 1827 durch König Ludwig I. in einer sittenpolizeilichen Verordnung, da es sich um „an sich unschädliche und wohl zu gönnende Vergnügungen“ des Landvolkes handele. Diese Verbote wurden aber nicht konsequent befolgt, wie sich aus verschiedenen Abbildungen belegen lässt. Alleine in der Topographie des Rentamts München des Michael Wening aus dem Jahr 1701 zeigt acht Maibäume oder sehr ähnliche Objekte in der Regel auf Ortsplätzen.
In seiner heutigen hohen Form mit belassener grüner Spitze und Kranz geschmückt ist der Maibaum seit dem 16. Jahrhundert bekannt, allerdings auch in anderen Funktionen: als Kirchweihbaum, als Ehrenmaibaum für Individuen oder als mit Preisen behängte Kletterstange. Seit dem 19. Jahrhundert kam er (vor allem in Bayern) auch als Ortsmaibaum für die nun selbstständigen Gemeinden (als Symbol ihres Selbstbewusstseins) auf. Rund um den Maibaum hat sich im Laufe der Zeit allerdings sehr viel lokales Brauchtum entwickelt, das sich vielfach sogar von Dorf zu Dorf erheblich unterscheidet.
In der Romantik (19. Jahrhundert) wurde der Maibaum oft als kultischer „Riesen-Phallus“ gedeutet, der als Fruchtbarkeitssymbol für reiche Ernten sorgen sollte. Heute spricht kaum ein Volkskundler mehr von diesen „Ursprüngen“, die sich so nicht nachweisen lassen.
Unklar ist auch, ob der Maibaum in seiner heutigen Form zuerst in Städten auftauchte oder auf dem Land. Ziemlich unbestritten ist, dass es sich nicht um einen agrarischen Bauernkult handelte, sondern eher um allgemeines Volks-Brauchtum. Wenn er in Städten auftauchte, bestand eher die Chance, dass dies schriftlich dokumentiert wurde – auf dem Land hingegen wurde dieses Brauchtum meist von relativ lose gebundenen Junggesellengruppen (Geloog, Reih, Burschenschaft, Junggesellenverein) erhalten, die in früheren Jahrhunderten oftmals weniger gebildet waren und über die entsprechend weniger berichtet wurde.
Dem Maibaum verwandt ist der Mittsommerbaum in Schweden.
Das Maibaumaufstellen
Direkt vor dem Aufstellen wird der Baum je nach Region in einer Art Prozession durchs Dorf getragen, deren Ziel oft ein zentraler Platz und/oder eine Gaststätte ist und die meistens von Zuschauern und einer Blaskapelle begleitet wird. Dort findet dann nachmittags oder gegen Abend das eigentliche Aufstellen des Baums statt. Während der Maibaum früher meistens mit Hilfe langer Stangen, aufgestellt wurde, nimmt man heute auch Traktoren, Gabelstapler oder sogar Kräne zuhilfe, wobei eher ein Trend zur Rückkehr alter Traditionen besteht. In einigen Orten und in Niederösterreich verwendet man Seile und Leitern. Der Maibaum bleibt je nach lokalem Brauch bis zum Monatsende – manchmal auch bis zum Herbst – stehen und wird dann wieder umgelegt. Er wird entweder abgeschmückt und der Stamm für das nächste Jahr eingelagert oder im Rahmen eines Festes umgeschnitten. Dabei wird der Baum oft als Brennholz versteigert oder verlost. Üblicherweise überlässt dann der Gewinner den Baum dem Veranstalter und erhält dafür einen Ersatzpreis. In vielen Teilen Bayerns bleibt der Baum ganzjährig stehen. Dabei ist es vor allem in den Gegenden Oberbayerns üblich, einen Maibaum nur alle zwei bis fünf Jahre aufzustellen und den alten Baum nach Möglichkeit auch bis ein Jahr vor der Neuaufstellung stehen zu lassen.
Wenn der Baum am Vorabend des 1. Mai aufgestellt wird, dann geht die Veranstaltung meistens in einen Maitanz über. Während sich die Zuschauer meistens mit Bier und Bratwürsten die Zeit vertreiben, mühen sich die jungen Burschen damit ab, den regional auch mit Symbolen verschiedener Berufe geschmückten Maibaum in die richtige Lage zu bringen.
Das Maibaumklauen
Vor allem das Stehlen des Maibaumes ist ein oft ausgeübter Brauch. In der Nacht vor dem Aufstellen wird der Maibaum meistens von jungen Männern bewacht.
Um das Entwenden des Maibaums zu verhindern, muss nach dem Brauch in Ostfriesland spätestens bei Annäherung von Fremden einer der Wächter eine Hand am Baum haben. Schaffen es die Gegner, dieses zu verhindern oder die Wächter so abzulenken, dass sie ihre Pflicht vernachlässigen, und dann drei Spatenstiche gegen den Baum auszuführen, gilt der Baum als gestohlen. Er wird mit einem Schild versehen, auf dem der Sachverhalt vermerkt ist, und entweder gleich oder am folgenden Tag abgeholt und neben dem eigenen Baum der erfolgreichen Diebe aufgestellt.
In den meisten Teilen Österreichs und Oberschwabens gilt ein Maibaum erst dann als gestohlen, wenn er von den Dieben vollständig umgelegt wurde, oder erst wenn er bereits vom ursprünglichen Standort abtransportiert wurde. Es gilt als Regel, dass nur der Maibäume stehlen darf, der auch selber einen aufgestellt hat.
In Bayern muss der zukünftige Maibaum bereits gefällt sein. Ein noch fest verwurzelter Baum, von dem nur bekannt ist, dass er als Maibaum gewählt wird, darf deshalb nicht entwendet werden. Liegt der Baum nach dem Fällen im Wald bzw. am Waldrand, darf er nicht gestohlen werden, da dies Holzdiebstahl wäre.
Nach der ursprünglichen bayerischen Tradition durfte der Baum nur in der Walpurgisnacht selbst gefällt werden, damit durfte er auch nur in dieser Nacht gestohlen werden. Heutzutage werden Maibäume aber in der Regel schon Wochen vorher gefällt und können daher auch schon früher gestohlen werden. Somit bleibt bis zum 1. Mai außerdem noch genug Zeit für das Auslösen und den Rücktransport. Legt schließlich während des Klauversuches ein Dorfbewohner seine Hand auf den Baum und spricht die Worte: „Der Baum bleibt da“, dann darf der so geschützte Maibaum von den Maibaumdieben nicht mehr angerührt werden. Dies gilt auch noch im Gemeindebereich.
Üblich ist das Auslösen gestohlener Bäume. Dazu begibt sich eine Abordnung der Bestohlenen zu den Dieben und handelt den Preis aus, der üblicherweise in Naturalien (Getränke und Essen) zu entrichten ist. Nach erfolgreichen Rückgabeverhandlungen wird der gestohlene Baum, oft in einer feierlichen Prozession mit Blasmusikbegleitung, von den Dieben zu seinen rechtmäßigen Eigentümern zurückgebracht. Scheitern die Verhandlungen dagegen und wird der Maibaum nicht ausgelöst, stellen ihn in Bayern die neuen „Besitzer“ als Schandmal für das Nachbardorf/den Nachbarstadtteil und als zusätzlichen Segensbringer für ihren eigenen Ort auf. Nach einigen Wochen wird die Beute dann zersägt und versteigert. Oft wird an diesem „Schandbaum“ dann eine Tafel befestigt, auf der die Maibaumdiebe ihre Enttäuschung durch Spottverse zum Ausdruck bringen.
In Sachsen hat sich mit der Zeit ein entspanntes Regelwerk gebildet. Der Baum wird meist schon einen Tag vor dem 1. Mai aufgestellt, um den Anlass ausgiebig zu feiern. Fällt der 1. Mai aber auf einen Freitag oder Samstag, wird er mancherorts erst an diesem Tag aufgestellt. Auch in Sachsen gibt es sämtliche Arten von Maibäumen – von frisch geschlagen aus dem Wald (meist Birken), bis zur geschälten Fichte grün/weiß bemalt, und natürlich alle mit Bändern bestückt. Genauso breitgefächert sind die Regeln beim Stehlen des Baumes. So darf der Baum, sobald er geschlagen oder deutlich als Maibaum erkenntlich ist, schon eine Nacht vor dem Aufstellen gestohlen werden – denn in der Nacht, wenn er schon steht, wird er meist von der Dorfjugend bestens bewacht. Gestohlen werden darf aber nur nachts, und ohne Anwendung von Gewalt – sei es gegen den Baum oder die Aufpasser. Als gestohlen zählt er nur, wenn er unbemerkt über die Ortsgrenze gebracht wurde. Da der Maibaum meist aus alter Tradition heraus mit der Hand, Stangen und Seilen aufgestellt wird, dürfen diese Bäume auch nur manuell umgelegt und aus dem Ort herausgetragen werden. Ausgelöst wird er nach ausgiebigen Verhandlungen durch angemessene Sachpreise, meist in flüssiger Form.
In einigen Teilen Niederösterreichs und Oberösterreichs darf der Baum die ersten beiden Tage und Nächte nach dem Aufstellen durchgehend gestohlen werden. In der 3. Nacht ist das Stehlen nur noch bis Mitternacht erlaubt. Der Baum gilt dann als gestohlen, wenn die Diebe den Baum um ca. 45° umgelegt haben. Wenn vorher einer der Bewacher oder Dorfbewohner die Diebe erwischt, müssen die Diebe den Baum wieder aufstellen. Wenn der Baum vor dem 1. Mai bereits fertig geschmückt auf seinen großen Tag wartet, darf er ebenfalls gestohlen werden.
In Teilen Österreichs ist es auch üblich, dass sich die Diebe des Maibaums in einem öffentlichen Schauprozess verantworten müssen, und in diesem durch geschicktes Verhandeln die Strafe für ihren Diebstahl niedrig halten können.
In Oberösterreich und im Mostviertel wird der Maibaum bis zu drei Tage vor dem 1. Mai aufgestellt und dann durchgehend bewacht. In diesem Gebiet ist es nur erlaubt, bereits stehende Maibäume zu stehlen. Die Bäume müssen dabei auf die gleiche Art und Weise umgelegt werden, wie sie aufgestellt wurden. Ein Einsatz eines Traktors oder gar eines Foresters ist daher nur erlaubt, wenn der Baum auch mittels gleicher Hilfsmittel aufgestellt wurde. Teilweise wird versucht, die Bewachung durch Alarmanlagen oder durch Verstellen der Zufahrtswege mit Kraftfahrzeugen zu ersetzen. In vielen Gemeinden werden dazu die Feuerwehrfahrzeuge verwendet. Trotzdem gelingt es einigen Gemeinden immer wieder, gleich mehrere Maibäume zu stehlen. Diese müssen dann ausgelöst werden. Meist werden als Auslöse einige Fässer Bier verlangt, die dann aber zumeist gemeinsam geleert werden. 2012 erregte eine Gruppe Oberösterreicher aus Engerwitzdorf Aufsehen, nachdem sie in drei Nächten 12 Maibäume gestohlen und auf einem Platz aufgestellt hatten.
Der Maibaumdiebstahl unterliegt Regeln, zu denen zumindest in Bayern ganz sicher auch gehört, dass die Polizei in der Verfolgung der „Straftat“ sehr kulant ist. Wer als Bestohlener die Polizei einschaltet, verstößt gegen die örtlichen Sitten und riskiert seine Ehre.
Aus Linz wurde bekannt, dass sich der der Bürgermeister Franz Dobusch, Jurist, weigerte, einen angeblich entgegen den Maibaumstehlkodex nicht in den ersten 3 Tagen, sondern erst am 4. Tag gestohlenen Maibaum auszulösen. In der Nacht vom 2. auf 3. Mai 2008 war der von der Salzkammergut-Gemeinde Obertraun gespendete Maibaum unter dem Vorwand der Sicherung vor einem Sturm mitten vom belebten Linzer Hauptplatz erneut gestohlen und von den Dieben, der Landjugend Reichenau im Mühlkreis, in ihren Heimatort gebracht worden.
Einen außergewöhnlichen Platz zum Aufstellen eines gestohlenen Maibaumes suchten sich die Diebe in Haag in Niederösterreich. Sie errichteten ihn inmitten des Löwengeheges des Tierparks Stadt Haag. Bei den Baumdieben handelte es sich um Tierwärter des Tierparks.
Textquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Maibaum
Das Maibaumumlegen
Da so ein Maibaum nicht ewig steht und auch dieser regelmäßigen Kontrollen unterworfen ist, kommt für diesen auch der Tag an dem er umgelegt werden muss. Denn getreu dem Motto, nach dem Maibaum ist auch immer vor dem Maibaum, wird dieser feierlich von den Burschen und Helfern umgelegt und in handliche Stücke zerlegt. Oftmals ist es auch Sitte aus dem Maibaum diverse Andenken herzustellen und diese dann zu versteigern.
Wenn der Baum endlich steht, muss er natürlich kontrolliert werden. Auch hier kennt sich die Versicherungskammer aus: "Die Kontroll- und Prüfungsanforderungen sind weder durch Gesetz noch durch die Versicherung vorgeschrieben, sondern ergeben sich aus Gerichtsurteilen, die zu Schadensfällen durch umstürzende Maibäume ergangen sind (Landgericht Traunstein, Amtsgerichte Nördlingen und Miesbach)."
Gefahr droht den Maibäumen durch Fäulnis oder Pilzbefall, vor allem dann, wenn sie - wie meistens der Fall - weiß-blau angestrichen sind. "Wenn zu viel Farbe auf dem Baum ist, kann er nicht austrocknen. Trockenes Holz hält aber länger als feuchtes. Wenn der Baum also am Austrocknen gehindert wird, ist das schlecht, da kommt dann der Pilz rein und greift den Baum an", sagt Georg Wagner, Maibaum-Prüfer beim TÜV-Süd. Das Landgericht Traunstein hat in einem Urteil konkrete Anforderungen für die Prüfung eines Maibaums formuliert: Nach einem Jahr muss ein Holzfachkundiger, zum Beispiel ein Schreiner, den Baum kontrollieren.
Nach zwei Jahren Standzeit muss ein IHK-Holz-Sachverständiger den Baum auf Fäulnis oder Pilzbefall untersuchen. Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Diese Untersuchung kann auch ein weitergebildeter Holz-Sachkundiger übernehmen, der beispielsweise durch das Maibaum-Seminar der Versicherungskammer Bayern geschult wurde. Nach drei Jahren Standzeit darf dann aber nur noch ein IHK-Holz-Sachverständiger den betagten Maibaum prüfen.
Meistens erneuern die Vereine den Baum aber nach drei Jahren" - dann kommt er gar nicht zum Zug. Falls doch, darf der Baum aber höchstens fünf Jahre stehen bleiben, danach muss er abgeholzt werden. Fachgerecht, versteht sich.
Quelle: Wikipedia